Gewalt gegen Frauen und Mädchen
In diesem Artikel finden Sie Antworten auf die vielen Fragen, die sich bei der Erkennung und Versorgung von Gewaltopfern ergeben: Was sind Zeichen von Gewalt? Soll man gegenüber der Patientin einen Verdacht auf Misshandlung aussprechen? Muss gleich die Rechtsmedizin und die Polizei eingeschaltet werden, oder reicht es vorerst, wenn die Patientin in der Praxis untersucht wird? Wie können Befunde rechtssicher dokumentiert werden? Wer kann mich bei der Versorgung von Gewaltopfern beraten? An welche sozialen Einrichtungen kann ich meine Patientin verweisen?
Es gibt sehr viele unterschiedliche anamnestische Angaben und Befunde, die auf Gewalt gegen Frauen hinweisen können: Psychische Symptome, wie Angst, Schlafstörungen, Suizidalität, ungeklärte gynäkologische Beschwerden, gehäufte sexuell übertragbare Erkrankungen oder Verletzungen unterschiedlichen Alters und ohne ausreichende Erklärung über den Verletzungsmodus, wie Frakturen und Hämatome. Verschiedene Leitlinien, auch die der WHO, empfehlen, einen Verdacht auf das Vorliegen von Gewalt gegenüber den Patientinnen aktiv auszusprechen. Betroffene trauen sich oft nicht, Gewalterfahrungen von sich aus anzusprechen, und sind häufig erleichtert, wenn Ärzt*innen den ersten Schritt machen.
Es besteht keine ärztliche Meldepflicht für Gewaltverbrechen gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft. Andererseits sind Ärzt*innen berechtigt, die Polizei auch ohne Einwilligung und Wissen von Betroffenen einzuschalten, z. B. wenn ein „rechtfertigender Notstand" vorliegt. Ein solcher liegt vor, wenn Unheil von einer Patientin abgewendet werden soll. Auch wenn die Patientin vorerst keine Anzeige erstatten will und auch nicht an ein rechtsmedizinisches Institut überwiesen werden möchte, ist es wichtig, Befunde in der Hausarztpraxis rechtssicher zu dokumentieren. Hierfür gibt es unterschiedliche Dokumentationsbögen mit detaillierten Anleitungen.
Ärzt*innen können sich über das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bei der Versorgung von Gewaltopfern Beratung und Unterstützung einholen. An diese Beratungsstelle können sich auch die Opfer von Gewalt selbst wenden. Zusätzlich gibt es in jeder größeren Stadt auch lokale spezialisierte Hilfsangebote und Einrichtungen. Es empfiehlt sich, Informationen über Angebote im regionalen Umfeld einzuholen, schriftlich zusammenzufassen und als Infoflyer betroffenen Patient*innen anzubieten. Von der WHO wird empfohlen, im Wartezimmer oder in privateren Bereichen wie der Damentoilette Informationsmaterial auszulegen, das signalisiert, dass bei Ärzt*innen und Praxisteam die Bereitschaft zur Hilfe für Frauen mit Gewalterfahrung besteht. Ein niedrigschwelliges Hilfsangebot in der Hausarztpraxis kann vielen Patient*innen den ersten Schritt aus der Gewalt erleichtern.
Marlies Karsch, Chefredakteurin